Der Übersetzer überträgt Texte schriftlich von einer Sprache in die andere. Der Dolmetscher hingegen überträgt mündlich das gesprochene Wort.

Obwohl beides sehr ähnlich erscheint, sind es zwei unterschiedliche Berufsbilder. Es wird gesondert eine jeweilige Prüfung abgelegt. Nicht jeder Übersetzer ist auch automatisch Dolmetscher, und umgekehrt.

Ich habe beide Prüfungen abgelegt und bin staatl. geprüfte Übersetzerin und Dolmetscherin.

Die Bezeichnungen Übersetzer und Dolmetscher sind nicht geschützt. Es kann daher jeder, auch eine Person ohne entsprechende Qualifikationen, sich selbst so nennen. Geschützt sind nur Zusätze wie „staatlich geprüft“ oder „Diplom-„, die auf eine entsprechende Ausbildung hinweisen, sowie „beeidigt“ bzw. „vereidigt“ (in Bayern).

Da Fremdsprachenkenntnisse alleine für die Arbeit als Übersetzer bzw. Dolmetscher nicht ausreichen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Sprachdienstleister entweder eine entsprechende Ausbildung oder langjährige Berufserfahrung vorweisen kann.

Fragen Sie im Zweifelsfall nach, wo und wie sie oder er seine Qualifikationen erworben hat. Wenn Sie hier auf Nummer sicher gehen wollen, wählen Sie jemanden, der Mitglied im Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher (BDÜ) ist. Alle Mitglieder müssen bei Eintritt ihre Qualifikationen nachweisen, und werden nur unter diesen aufgelistet. Auf der Webseite können Sie mithilfe einer Suchfunktion qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher für (fast) alle Sprachrichtungen finden.

Hier gehen die Meinungen auseinander. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass man nur beim Übersetzen in seine eigene Muttersprache einwandfreie Qualität liefern kann. Sollten Sie eine Übersetzung in die Fremdsprache benötigen, empfehle ich Ihnen die Suche über die Webseite des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ).

Übersetzungsagenturen bieten Übersetzungen in alle Sprachen und in allen Fachgebieten an. Dies stellen sie durch die Zusammenarbeit mit einem weiten Netzwerk an Freiberuflern sicher. Eine gut geführte Agentur kann vor allem bei Übersetzungsprojekten mit mehreren Sprachen von Vorteil für Sie sein, da die Agentur das Projektmanagement übernimmt und Sie nicht selbst für jede Sprache Übersetzer suchen müssen. Gute Agenturen arbeiten nur mit qualifizierten, d.h. ausgebildeten bzw. geprüften Sprachdienstleistern. Fragen Sie hier unbedingt nach! Für ihre Dienstleistungen schlägt die Agentur eine Marge auf den Preis des Übersetzers auf.

Ein freiberuflicher Übersetzer ist von Vorteil, wenn Sie eine einzelne Übersetzung, oder auch einen ständigen Bedarf in immer derselben Sprachrichtung haben. Der Übersetzer ist dann direkter Ansprechpartner. Details, Fragen und besondere Wünsche können unmittelbar besprochen werden und gehen nicht verloren. Sie können sich zudem sicher sein, dass alle Übersetzungen immer von derselben Person angefertigt werden, und der Übersetzer Ihr Unternehmen mit jeder Übersetzung besser kennenlernt. Und schließlich entfallen die Kosten für die Vermittlung.

Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen inklusive Leerzeichen. Eine Zielzeile ist die Normzeile der fertigen Übersetzung. Die Übersetzung wird nach Zielzeilen abgerechnet wenn die Wörter des Ausgangstextes nicht elektronisch gezählt werden können.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten des Dolmetschens:

Konsekutivdolmetschen
Beim Konsekutivdolmetschen sitzt der Dolmetscher mit den Gesprächspartnern am Tisch. Gedolmetscht wird nach jedem Gesprächsbeitrag, weshalb der Redner immer wieder kurze Pausen einlegen muss. Hält einer der Sprecher einen längeren Vortrag, notiert sich der Dolmetscher das Gesprochene mithilfe einer Notizentechnik für Dolmetscher.

Simultandolmetschen
Beim Simultandolmetschen wird zeitgleich gedolmetscht. Während der Sprecher seinen Vortrag hält, überträgt der Dolmetscher die Rede in die Fremdsprache. Der Dolmetscher sitzt hierfür idealerweise in einer Dolmetschkabine, hört den Vortrag über Kopfhörer und gibt ihn über ein Mikrofon an die fremdsprachigen Konferenzteilnehmer weiter.

Beim Konsekutivdolmetschen muss dem Dolmetscher zwischen den Beiträgen genug Zeit gelassen werden, um das Gesprochene in die Fremdsprache zu übertragen. Er hat dadurch allerdings die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen, sollte etwas unklar sein. Dies kann Missverständnisse verhindern. Das Konsekutivdolmetschen empfiehlt sich für Veranstaltungen, bei denen nur wenige fremdsprachige Teilnehmer anwesend sind. Der Dolmetscher kann ausländische Gäste durch den unmittelbaren Kontakt zudem individueller und persönlicher betreuen.

Simultandolmetschen ist direkt und schnell. Es entsteht kein Zeitverlust. Der Dolmetscher ist in seiner Kabine auch vor störenden Hintergrundgeräuschen geschützt und kann sich optimal auf die Verdolmetschung konzentrieren. Simultandolmetschen ist allerdings meist deutlich teurer, da Technik und Dolmetschkabinen, sowie für jedes Sprachpaar mindestens zwei Dolmetscher benötigt werden.
Aus diesem Grund kommt Simultandolmetschen hauptsächlich bei großen internationalen Konferenzen zum Einsatz und wird auch Konferenzdolmetschen genannt.

Als Gerichts- und Behördendolmetscherin dolmetsche ich hauptsächlich konsekutiv und bin nicht als Konferenzdolmetscherin tätig. Weiterführende Informationen sowie qualifizierte Simultandolmetscher finden Sie auf der Seite des Verbandes der Konferenzdolmetscher.

Eigentlich alles, was Sie an Unterlagen rund um die Veranstaltung haben. Auch wenn Ihnen etwas unwichtig erscheint, wie zum Beispiel das Menü für das Mittagessen oder Ihre einleitenden Begrüßungsworte, sollten Sie es dem Dolmetscher zur Verfügung stellen. Es könnte durchaus hilfreich sein.

Fragen Sie auch die Referenten, ob diese ihre Beiträge ausformulieren oder sich zumindest Stichpunkte dazu notieren. Auch diese sollten an den Dolmetscher gehen, da sie meist Fachbegriffe enthalten, die vorab recherchiert werden können.

Bedenken Sie: Je besser sich der Dolmetscher vorbereiten kann, desto reibungsloser verläuft die Veranstaltung.

Mit den entsprechenden Qualifikationen kann sich ein Übersetzer am Landgericht seines Wohnortes beeidigen lassen. Die Bezeichnungen „beeidigt“ bzw. „vereidigt“ (in Bayern) sind gesetzlich geschützt. Die Beeidigung gilt bundesweit, auch wenn der Übersetzer seinen Wohnort wechselt.

Ist ein Übersetzer beeidigt, kann er seine Übersetzungen beglaubigen. Dazu bringt er den Beglaubigungsvermerk, seinen Rundstempel sowie seine Unterschrift auf der Übersetzung an. Mit dem Beglaubigungsvermerk bestätigt der Übersetzer die richtige und vollständige Übersetzung des Originaldokuments.

Beeidigte Dolmetscher sind verpflichtet, keinerlei Informationen über den Inhalt eines Auftrages, Auftraggeber, Ort etc. weiterzugeben. Sie unterliegen den gesetzlichen Regelungen der Schweigepflicht.